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Der neue BERNER Heft 103 –
DER BERNER digital

Vorwort BERNER 103
William Wright’s und Carl Sagan’s Axiom

von Rolf Badenhausen

Die „universalwissenschaftliche“ und bis ins Philosophische reichende Aussage

Absence of evidence is not the evidence [of absence],

soweit sie vom irischen Missionar und Ethnologen William Wright stammen und von den Kosmologen Martin Rees und Carl Sagan gepflegt worden sein soll, hat für uns einen besonderen Stellenwert. Denn für unsere Geschichtsforschung gelangen wir mit dieser Art von Postulat zur Folgerung, dass „das Fehlen eines Beweises für ein postuliertes faktisches Ereignis nicht der Beweis dafür ist, dass es nie eingetreten sein konnte“.

Mit „Fehlen“, zuweilen berechtigt gleichgesetzt mit „Versäumnis“ oder „Verlust“, erhebt sich zugleich der literarische Problemkreis, mit dem Heinz Ritter-Schaumburg konfrontiert wurde.

Allerdings ist das viel kolportierte Axiom (Sagan) tiefgründiger als es auf den ersten Blick scheint:

Anstelle eines trefflich bündigeren „missing evidence“ ist darin von „Abwesenheit“ eines geforderten Nachweises die Rede, die nach meinem Verständnis eine wann, wo, wie auch immer mögliche Existenz impliziert.

Punktum: Daraus folgt ad hoc die funktionelle Bestimmung und publizistische Aufgabe unseres Vereins und Forums in Form dieser ‚quaestio cardinalis‘:

Darf nur das geschehen sein, was aus unseren eklatant lückenhaft vorliegenden frühzeitlichen Überlieferungen – aus zum Teil kaum belastbaren chronistischen Verschriftlichungen – aufs geschichtsfaktische Podest erhoben wurde?

Und hierzu längst Heinz Ritter, denn nach mehrheitlicher Auffassung von Forschung und Lehre dürfen „nordwärts ziehende Nibelungen“ und ein auf Theoderich d. Gr. pseudologisch verklärter, nach textanalytischem Belieben widersprüchlich behandelter Dietrich/Thidrek dieses Podium nicht erreichen. Denn wider den Angaben in den Textzeugnissen wollen ihn Germanistik und Nordistik ins italienische Milieu entführen, den Quellenwert der Saga zum Niflungenzug allenfalls im Fahrwasser nibelungischer Reimdichtung auftauchen sehen – unterstützt von kaum mehr als programmatisch absegnenden Lektoraten ihrer Fachorgane[1].

Dagegen bedient sich die von Ritter angeregte Privatforschung anderer Wertungsmaßstäbe, wie in diesem Heft Reinhold A. Mainz. Er zählt zu den Autoren unseres ersten Forschungsbands „Ein Niflungenreich in der Voreifel?“ – darin zur Genealogie des inluster vir Nibelung in den Chroniken des sog. Fredegar – und widmet sich hier der Frage, ob die Nibelungen aus diesem Raum stammen dürfen. Die ihrem Zug bereits vorausgegangene fränkische Übernahme vom rheinrömischen Machtzentrum Köln durchleuchtet Karl Weinand anhand von spätantiken chronistischen Quellen.

Auch für diese Ausgabe hat uns der Themenkomplex Bonn-Verona nicht ruhen lassen. Dr. Pierantonio Braggio brachte im Veroneser Journal Verona Sette einen Aufsatz über die Bonner Säule „Steinernes Wölfchen“ – hier in deutscher Übersetzung und mit weiteren Details zur Geschichte dieses Monuments ergänzt.

Zwei weitere Beiträge befassen sich mit dem ortsgeschichtlichen Umfeld des bereits von Ulrich Steffens aufgeworfenen „Berny“ als beinamentliche Memoria an einen wahrscheinlich dort aufgewachsenen Theuderich I. Seiner ortsgeschichtlichen Kontextualisierung mit Dietrich von Bern wird hier nachgegangen. Im Zuge dessen führt uns weiteres Sondieren – unweit von Chlodwigs Soissons – zu einem wenig südlich gelegenen „Château Thierry“ – Dietrichs Burg, übrigens an einer Siedlung, deren Geschichte bis in die Augusteische Zeit zurückreicht. Diese Periode zählt auch zum Forschungsbereich unseres Mitglieds Dr. Jürgen Wächter, der sich mit seiner neuesten Publikation in die römisch-germanische Geschichte des ‚Hunalands‘ – ebenda zu den sog. Pontes longi – begibt.

Wie schon in unserem Mai-Heft angekündigt folgen in diesem Heft (S. 65–67) unsere Informationen zur diesjährigen Jahreshauptversammlung und Fachtagung, zu der Sie herzlich eingeladen sind.

_________________
[1]  „Die wissenschaftliche Qualität eines Beitrags hängt nicht vom Publikationsorgan ab, in dem er öffentlich zugänglich gemacht wird.“ Eine DAI-Richtlinie „zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis,“ 01.06.2023. (DAI: Deutsches Archäologisches Institut) zurück

 
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